Wir sind auf einem guten Weg! Die Rate an Neuinfektionen blieb in den vergangenen Tagen landesweit konstant unter 5%! Tirol ist im Kampf gegen die Pandemie auf dem richtigen Weg.
Die Maßnahmen, die Tirol früher und härter umgesetzt hat als die anderen Bundesländer, zeigen Wirkung! Es sieht im Moment danach aus, dass die Kurve an Neuinfektionen abflacht und somit auch die Kapazitäten in den Spitälern ausreichen werden.
Die Tirolerinnen und Tirolern haben mit ihrer Disziplin bei der Einhaltung der Vorgaben in den vergangenen Wochen maßgeblichen Anteil daran, dass die Anzahl der Neuinfektionen stetig zurückging.
Wir müssen jedoch vorsichtig sein: Wir haben die Krise noch nicht überwunden und dürfen jetzt nicht nachlässig oder fahrlässig werden! Es gilt weiterhin Abstand und die sozialen Kontakte so gering wie möglich zu halten, vor allem die Risikogruppe soll weiterhin möglichst zu Hause bleiben.
Als unmittelbare Konsequenz des Trends der vergangenen Tage werden jedoch die Maßnahmen in Tirol in allen Bereichen des öffentlichen Lebens ab morgen an die Maßnahmen des Bundes angepasst. Von dieser Regelung ausgenommen bleiben das Paznauntal sowie St. Anton am Arlberg und Sölden: diese Orte bleiben vorerst unter Quarantäne.
Im restlichen Tirol wird die strikte Selbstisolation mit morgen aufgehoben: Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger aus Arbeitsgründen, zur Erledigung dringender Einkäufe sowie zur Unterstützung und Hilfestellung für anderer Personen das eigene Gemeindegebiet verlassen dürfen.
Auch die Bewegung im Freien ist grundsätzlich wieder möglich. Es gelten jedoch nach wie vor die strengen Bestimmungen betreffend Sicherheitsabstand und Beschränkung auf den Kreis der im Haushalt lebenden Personen. Familienfeiern im großen Kreis– auch an Ostern – sind streng verboten. Auch risikoreiche Sportarten in den Bergen sind weiterhin nicht erlaubt.
Die Bundesregierung hat bereits heute am späten Vormittag in einem Statement die Regelungen und das weitere Vorgehen in der Corona-Krise bis Ostern sowie für den Zeitraum danach bekanntgegeben, welche ab morgen auch für Tirol gelten.
Regelungen vonseiten der Bundesregierung
Für die kommenden 8 Tage gilt eine strikte Einhaltung der bisherigen (bundesweiten) Maßnahmen mit dem Ziel, Kräfte zu bündeln und Virus möglichst einzudämmen.
Es wird auch vonseiten der Bundesregierung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass an Ostern keine Familienfeiern mit Angehörigen stattfinden dürfen, die nicht im selben Haushalt leben.
Für den Zeitraum ab 14. April gelten folgende Regelungen:
Handel und Dienstleistungen
Kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe können unter den folgenden Bedingungen wieder öffnen:
- Maximale Verkaufsfläche von 400m²
- Nur 1 Kunde pro 20 m²
- Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle
- Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
- Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden
Bau- und Gartenmärkte können unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche öffnen – die Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich.
Die 400 m² Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren.
Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen. Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel, ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.
Bildungsbereich
Im Bildungsbereich bleibt die bestehende Regelung jedenfalls bis Mitte Mai bestehen.
Bis Ende April wird die weitere Entwicklung evaluiert und dann wird festgelegt, anschließend die weitere Vorgehensweise festgelegt.
Matura und Lehrabschlüsse können jedenfalls unter strengen Auflagen durchgeführt werden, die betroffenen Schüler und Lehrlinge werden bereits ab Anfang Mai wieder in die Schule zurückkehren.
Für alle weiteren Kinder und Jugendliche ist weiterhin eine Betreuung im Kindergarten oder der Schule sichergestellt, falls die Betreuung nicht zuhause erfolgen kann.
An den Universitäten sollen Lehrveranstaltungen bis auf Weiteres online stattfinden – Prüfungen können abgehalten werden, wenn die entsprechenden Auflagen eingehalten werden.
Zu weiteren Details wird Bundesminister Faßmann in den kommenden Tagen die Medien informieren.
Veranstaltungen
Bis Ende Juni werden keine Veranstaltungen stattfinden. Bis Ende April soll entschieden werden, was über den Sommer möglich sein wird.
Begleitende Maßnahmen
Um diese Lockerungen durchführen zu können, sind begleitende Maßnahmen notwendig, die das Risiko reduzieren, dass es zu einer zweiten Infektionswelle kommt.
Ausgangsbeschränkungen
Die Ausgangsbeschränkungen bleiben bis Ende April bestehen und werden bis dahin weiter evaluiert.
Neben den Besorgungen des täglichen Bedarfs darf man nach Ostern in allen Geschäften einkaufen, die dann geöffnet haben.
Auch das Bewegen an der frischen Luft ist nach wie vor möglich – und dafür werden ab Dienstag nach Ostern die Bundesgärten wieder geöffnet. Es wird aber strenge Einlasskontrollen geben und die Polizei wird kontrollieren, ob die Abstände eingehalten werden.
Ausweitung der „Maskenpflicht“
Neben den Supermärkten wird diese ab 14. April in allen Geschäften gelten, die geöffnet sind.
Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln wird es ab 14. April eine Verpflichtung geben, Mund und Nase zu bedecken.
Wenn kein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung steht, kann auch ein Tuch oder ein Schal verwendet werden.
Am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam darüber entscheiden.
Containment-Strategie
Das Ziel muss es sein, dass jeder Verdachtsfall sobald als möglich Klarheit hat, ob er infiziert ist. Anschließend soll so schnell als möglich das Tracking der Kontakte durchgeführt werden, die mit dem Infizierten in den vergangenen Tagen in Kontakt waren. Dafür sollen alle vorhandenen Kanäle genutzt – sowohl durch digitale Applikationen, die das unterstützen, als auch, wie bisher schon, durch direkte Kontaktaufnahme seitens der Behörden mit Verdachtsfällen.
Besonderer Schutz der Risikogruppen
Personen der Risikogruppe sollen nach wie vor möglichst zuhause bleiben.
Im Parlament wurde die notwendige rechtliche Grundlage geschaffen, dass besonders Gefährdete, die noch im Erwerbsleben stehen, einen Anspruch auf Home-Office bzw. auf Dienstfreistellung haben.