Bildungsminister Heinz Faßmann hat im Rahmen einer Pressekonferenz den weiteren Fahrplan für die Abwicklung der Matura sowie den Berufsschulabschluss im laufenden Schuljahr bekanntgegeben.
Das übergeordnete Ziel der Regelungen ist es, dass keine Schülerin und kein Schüler einen Nachteil erfährt und es faire Abschlussprüfungen für alle gibt.
Wir sind überzeugt, dass mit dieser Regelung ein guter Kompromiss gefunden wurde: Einerseits garantiert die Regelung, dass jedem Schüler und jedem Lehrling die Möglichkeit eingeräumt wird, auch in diesem Schuljahr einen qualitativ hochwertigen Abschluss zu erlangen. Auf der anderen Seite ist es gelungen, eine seriöse und trotzdem schülerfreundliche sowie entgegenkommende Abwicklung der Abschlussprüfungen zu ermöglichen.
Die rund 40.000 Maturanten kehren dabei mit dem 4. Mai in die Schulen zurück. Dann stehen drei Wochen Vorbereitungszeit an, bevor am 25. Mai die Zentralmatura in den nicht-standardisierten Prüfungsgebieten beginnt, was vor allem den Fachklausuren an den berufsbildenden höheren Schulen (BHS) entspricht. Am 26. Mai erfolgt die Klausur in Deutsch, am 27. Mai in Englisch und am 28. Mai in Mathematik. Abgeschlossen wird die Maturaprüfung am 29. Mai mit Französisch/Latein/Griechisch und am 3. Juni mit Spanisch/Italienisch/Volksgruppensprachen.
Neu: Zentralmatura wird nur in drei Fächern geschrieben
Die Regelungen sehen zudem vor, dass die Zentralmatura nur in drei Fächern geschrieben wird. Hat ein Schüler die Variante mit vier schriftlichen Prüfungen gewählt, entfällt eine Klausur. Die Maturanote in diesem Fach entspricht dann der Bewertung aus der Abschlussklasse.
Leistungen des Abschlussjahres fließen in die Bewertung ein
Die Note der absolvierten schriftlichen Klausur bei der Matura entspricht zudem nicht automatisch der Maturanote in jenem Fach. Es wird für die Bewertung auch die Leistung aus dem letzten Schuljahr herangezogen.
Statt der mündlichen Maturaprüfung wird die Abschlussnote der achten Klasse für das Maturazeugnis herangezogen.
Wer seine Note verbessern möchte, kann das auf freiwilliger Basis über eine mündliche Prüfung.
Ablaufen wird die schriftliche Matura unter erhöhten Hygienevorkehrungen und strengen Sicherheitsauflagen. Es ist vorgesehen, dass alle Räumlichkeiten stündlich gelüftet werden, den Schülerinnen und Schülern wird auch deshalb je eine Stunde mehr Bearbeitungszeit eingeräumt. Zudem erhalten alle Maturanten einen Mundschutz, den sie aber während der Prüfung abnehmen dürfen.
Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören, können in einem eigenen Raum arbeiten.
Neue Regelung auf für den Lehrabschluss
Allen Lehrlingen im letzten Berufsschuljahr wird ermöglicht, ihre Lehre abzuschließen. Jenen Lehrlingen, die das letzte Schuljahr erfolgreich bestanden haben, wird die positive Leistung für den theoretischen Teil der Lehrabschlussprüfung angerechnet. Jene, die keinen positiven Abschluss der Berufsschule haben, können die Fachtheorie im Rahmen der LAP absolvieren.
Die genauen Termine für die Prüfungen folgen.
Matura und Lehrabschlussprüfungen werden in diesem Jahr somit anders aussehen, doch nun herrscht für alle Beteiligten Gewissheit.
Den kompletten Fahrplan der Bundesregierung zur Zentralmatura bzw. zum Berufsschulabschluss für das Schuljahr 2019/20 gibt es hier zum Nachlesen.