JVP Kircher: „Berufseinsteiger benötigen Unterstützung“

JVP Kircher: „Berufseinsteiger benötigen Unterstützung“

JVP Kircher: „Berufseinsteiger benötigen Unterstützung“ 2048 2048 JVP Tirol

JVP Tirol fordert Berufsstarterbonus in der Höhe von € 2.000

In nur vier Wochen beginnen die Sommerferien. Für viele junge Menschen, die ihre Schul- und Unizeit erfolgreich beenden, beginnt dann ein neuer Lebensabschnitt, nämlich die Suche nach einem sinnerfüllten, adäquaten Arbeitsplatz. Das kann in der Coronazeit zu einer echten Herausforderung werden.
„Absolventen einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums treffen aktuell auf einen Arbeitsmarkt, der unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leidet“, erklärt die Landesobfrau der JVP Tirol Sophia Kircher.
„In den vergangenen Monaten wurden bereits zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um die Wirtschaft anzukurbeln, die Situation am Arbeitsmarkt zu verbessern und auch Arbeitsplätze zu sichern“, freut sich die junge Abgeordnete über die bisher umgesetzten Initiativen. Allerdings ist der Einstieg in das Berufsleben für Maturanten aber auch für Absolventen der Hochschulen in gewissen Bereichen aktuell kein Leichtes. Hier braucht es ebenfalls unterstützende Maßnahmen und Anreize für Unternehmen, die sich in der aktuellen Situation dazu entscheiden, junge Arbeitnehmer einzustellen. Die Jugendsprecherin der Tiroler Volkspartei im Tiroler Landtag fordert daher in Anlehnung an den „Lehrlingsbonus“ einen „Berufsstarterbonus“ in der Höhe von € 2.000.
„Unternehmen, die in dieser herausfordernden Zeit Schul- oder Hochschulabsolventen einstellen, müssen unterstützt werden“, sieht Kircher.

Natürlich brauche es im Zusammenhang mit dem Berufsstarterbonus klare Regeln, damit die Treffsicherheit gewährleistet sei, betont Kircher die soziale Dimension des JVP-Vorstoßes: „Unternehmer, die von diesem Bonus profitieren, müssen so auch garantieren, dass sie den Berufsstarter mindestens für ein Jahr oder unbefristet einstellen. Um einen Verdrängungseffekt zu verhindern, dürfen die geförderten Firmen keine älteren Mitarbeiter innerhalb einer gewissen Schutzfrist entlassen.“