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DIGI+ TALK

DIGI+ Talk mit Tobias Schrott (Giggle) – ein Rückblick

DIGI+ Talk mit Tobias Schrott (Giggle) – ein Rückblick 1200 1600 JVP Tirol

Im Rahmen unseres neuen Talk Formats, dem ,,DIGI+TALK“, möchten wir die Möglichkeiten, welche für Tirol durch den digitalen Wandel entstehen gemeinsam entdecken und einen Schritt weiter denken.

Als ersten Gast durften wir Tobias Schrott, den Gründer und CEO von Giggle bei uns begrüßen. Giggle befasst sich mit einer neuen Form der Tourismuskommunikation, indem Emotionen neu und authentisch in Szene gesetzt werden, sowie auch das Hotel und das Team in ein neues Licht gerückt werden. Tobias erklärte uns sein innovative Firmenkonzept sehr genau, gab spannende Einblicke in die Gründung von Giggle und erzählte uns auch, dass er Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ganz Europa beschäftigt, die Dank der Digitalisierung auch von zu Hause aus arbeiten.  Bei einer F&A Runde beantwortete der junge Unternehmer die Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Bei diesem spannenden DIGI+ TALK entwickelten wir ein neues Verständnis für die Erlebniskommunikation und Innovationen im Tourismus.

Halten wir uns an die Regeln und halten wir zusammen!

Halten wir uns an die Regeln und halten wir zusammen! 2560 1920 JVP Tirol

Die zweite Welle der Corona-Pandemie hat ganz Europa erreicht und trifft leider auch uns. Wir alle haben schon genug von der Coronakrise.
Damit es zu keiner Überlastung unseres Gesundheitssystems kommt, hat die Bundesregierung einen zweiten Lockdown verkündet.

Folgend haben wir einen Überblick der neuen Maßnahmen für Dich vorbereitet:

Ausgangsbeschränkungen

Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist zwischen 20 und 6 Uhr untersagt.

Es gibt nur fünf Ausnahmen:

  • Berufliche Zwecke
  • Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger sowie familiäre Rechte und Pflichten
  • Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Körperliche und psychische Erholung

Öffentlicher Raum


An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand zu halten.
Bei Treffen in geschlossenen Räumen ist zusätzlich dazu ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausnahme: Der Mindestabstand darf in Gruppen von maximal 6 Personen (+ max. 6 Kinder) aus maximal zwei verschiedenen Haushalten unterschritten werden.

Geburtstagsfeiern, Jubiläumsfeiern und Ähnliches sind nicht erlaubt.

 

Gastronomie, Hotellerie & Nachtlokale

Gastronomiebetriebe sind grundsätzlich geschlossen. Eine Essensabholung ist im Zeitraum von 06:00-20:00 Uhr möglich. Lieferservices bleiben ohne zeitliche Beschränkung erlaubt.

Auch Hotels und Beherbergungsbetriebe sind geschlossen. Ausnahmen gibt es z.B. für Geschäftsreisende.
Bars, Kneipen und Nachtlokale sind geschlossen.

Privater Raum

Der unmittelbare private Wohnbereich wird nicht geregelt. Garagen-, Garten,- und Scheunenparties sind verboten.

 

Kindergärten, Schulen & Universitäten

Kindergärten und Unterstufen bleiben geöffnet. Für 10 bis 14-jährige Schüler wird die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ausgeweitet. Die Oberstufe und Universitäten und Fachhochschulen werden im Distance-Learning betrieben.

 

Einzelhandel & Dienstleistungen

Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und mindestens einen Meter Abstand halten. Jedem Kunden müssen 10 m2 zur Verfügung stehen. Ist der Kundenbereich kleiner als 10 m2 darf er nur einzeln betreten werden.

 

Sport & Freizeitbetriebe

Alle Kontaktsportarten (Fußball etc.) sind untersagt, Sportstätten sind für Hobbysportlern geschlossen.
Spitzensportler und ihre Trainer dürfen Sportstätten betreten und ihren Sport beruflich ausüben oder an internationalen Wettbewerben teilnehmen.
Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Kinos oder Tierparks ist untersagt.

Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt. Ist das Abstandhalten nicht möglich, und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen (Trennwände, Plexiglas, feste Teams etc.) ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes notwendig.
Wo es möglich ist, wird Homeoffice empfohlen.

 

Kultur, Veranstaltungen und Religion

Veranstaltungen sind untersagt, darunter fallen kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte. Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen. Es ist möglich, am Standesamt zu heiraten. Hochzeitsfeiern sind untersagt.

Die Religionsausübung ist erlaubt. Die Religionsgemeinschaften treffen eigene Regeln zur Minimierung des Infektionsrisikos, wobei im Innenraum jedenfalls Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.

Begräbnisse können mit höchstens 50 Personen, Mindestabstandsregel und Mund-Nasen-Schutz durchgeführt werden.

Pflegeheime, Krankenhäuser und Kuranstalten

Mitarbeiter müssen wöchentlich getestet werden. Die Betreiber haben zudem ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung desInfektionsrisikos zu erstellen.

Für Alten- und Pflegeheime:

  • Jeder Bewohner von Alten- und Pflegeheimen darf einen Besucher pro zwei Tage empfangen.
  • Im Zeitraum von 3. November bis 17. November dürfen das nur zwei verschiedene Personen sein. Besucher müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen.
  • Wenn das nicht möglich ist, muss während des gesamten Aufenthalts eine CPA oder höherwertige Maske getragen werden.

Massenbeförderungsmittel

Öffentliche Verkehrsmittel können benützt werden. In den Verkehrsmitteln und auf U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen, Flughäfen etc. ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und ein Meter Abstand zu halten.

Fahrgemeinschaften, Taxis & Seilbahnen

Das Bilden von Fahrgemeinschaften und das Benützen von Taxis ist nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen. Außerdem ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Ausnahmen vom Mindestabstand gibt es für Transporte von Kindergartenkindern oder für Transporte von Menschen mit Behinderungen – wenn dies aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Austeigen erforderlich ist.

Seilbahnen, Gondeln & Aufstiegshilfen dürfen nicht zu Freizeitzwecken verwendet werden.

Diese Maßnahmen gelten für ganz Österreich. Sie treten mit Dienstag, 3. November 2020 0:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft.

Starke Online-Präsentationen

Online Seminar zu “Starken Online Präsentationen” – ein Rückblick

Online Seminar zu “Starken Online Präsentationen” – ein Rückblick 1510 1657 JVP Tirol

Virtuelle Meetings, Home-Office oder Distance Learning gehören seit Ausbruch der Pandemie zu unserem Alltag. So ist es auch immer wichtiger geworden bei Online-Meetings zu überzeugen und mit digitalen Kompetenzen zu beeindrucken. Aus diesem Grund haben wir ein Online-Seminar zu “Starken online Präsentationen” mit Trainer Gerald Kern organisiert.

Im Rahmen dieses Seminars wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vermittelt, wie sie noch besser online überzeugen,  online Tools effektiv nutzen und in einer online Session für Abwechslung sorgen können. Zudem gab Gerald Kern hilfreiche Tipps und beantwortete individuelle Fragen.

Wir freuen uns schon auf weitere Seminare im Rahmen unseres JVP Tirol Bildungsangebotes, das für unsere Mitglieder kostenlos ist.

Du hast Interesse und möchtest bei der nächsten JVP Tirol online Veranstaltung dabei sein? Dann melde Dich bei uns unter info@jvp-tirol.at.